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Ernährungstherapie (§43 SGB V) 

Ernährungstherapie (§43 SGB V) richtet sich an Menschen mit einer bestehenden Erkrankung. Sie ergänzt die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten oder wird zur Linderung krankheitsbedingter Ernährungsprobleme eingesetzt. Eine Ernährungstherapie kommt zum Beispiel infrage bei 

  • Mangelernährung,
  • Stoffwechsel-/ Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Metabolisches Syndrom),
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten/ -intoleranzen,
  • Adipositas und Gewichtsreduktion,
  • Magen- und Darmerkrankungen.


Es besteht die Möglichkeit, dass Krankenkassen einen Teil der Kosten für die Ernährungstherapie übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung wegen bereits vorhandener Erkrankungen vorliegt. Hierfür stellt der behandelnde Arzt eine "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" aus.

Die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf (179.36KB)
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf (179.36KB)

Das notwendige Formular können Sie hier downloaden, bei ihrem Arzt ausfüllen lassen und später bei der Kasse vorlegen.


Aufbau einer Ernährungstherapie (§43 SGB V)

Eine ernährungstherapeutische Maßnahme setzt sich aus mehreren Terminen zusammen. Bitte bringen Sie die ausgefüllte, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zum Erstgespräch mit. Vor dem Erstgespräch sollten außerdem die ausgefüllten Anamnesebögen vorliegen. Es ist notwendig, die Krankenkasse vor Beginn der Ernährungstherapie zu kontaktieren.

Vor dem Erstgespräch

• Ausfüllen der Anamnesebögen
• Führen der Ernährungsprotokolle
• Einreichen der ausgefüllten Anamnesebögen und geführten Ernährungsprotokolle


Basis: Ernährungsplanerstellung

Erstgespräch
(90 Minuten)

• Besprechung des Anliegens, der (Verdachts-)Diagnose und der persönlichen Ziele
• Bioimpedanzanalyse (BIA-Messung)
• Gemeinsame Besprechung der Anamnesebögen und Ernährungsprotokolle
• Analyse von Alltagsstrukturen und Angewohnheiten

1. Folgegespräch
(45 Minuten)

• Ausgabe und Besprechung des Ernährungsplans/ der Ernährungsempfehlungen

2. Folgegespräch
(45 Minuten)

• Verlaufsanalyse und -besprechung
• Anpassung des Ernährungsplanes bei Bedarf
• BIA-Messung bei Bedarf

Weitere Folgegespräche (45 Minuten) beinhalten jeweils:

• Verlaufsanalyse und -besprechung
• Anpassung des Ernährungsplanes bei Bedarf
• BIA-Messung
• Informationsvermittlung (u.a. Standards der DGE)
• Themenauswahl ausgerichtet am individuellen Bedarf (z.B. Essverhalten, Lebensmittelauswahl, Lebensführung, Stärkung der Motivation und Eigenkompetenz etc.)


Wo findet die Ernährungstherapie statt?
Die Gesprächstermine finden im Fitness- und Gesundheitszentrum Aktivita Heuchelheim statt (Schwimmbadstraße 2, 35452 Heuchelheim). Auf Anfrage sind auch Onlinegesprächstermine oder Hausbesuche möglich.


Wenn Sie eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen möchten:

Schritt-für-Schritt zur Ernährungstherapie:

  1. Sie erhalten eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie von Ihrem Arzt. (Ein vorgefertigtes Formular finden Sie oben: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.)
  2. Kontaktieren Sie mich telefonisch (0151 61419497) oder per Kontaktformular, um Ihr Anliegen zu besprechen.
  3. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse für die Anfrage zur Kostenerstattung.
  4. Zeitgleich erhalten Sie die auszufüllenden Anamnesebögen und wir vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.
  5. Bitte lassen Sie mir die ausgefüllten Anamnesebögen bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin zum Erstgespräch (postalisch oder digital) zukommen.


Download: Checkliste Schritt-für-Schritt zur Ernährungstherapie:


Sie können mich telefonisch (0151 61419497) oder per Kontaktformular kontaktieren.

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